Fehlerhafte Anlageberatung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Verfügt ein anlagewilliger Kunde lediglich über ein kleines Einkommen und nur geringes Vermögen, hat der Anlageberater dies bei seinen Anlageempfehlungen und dementsprechend auch bei seiner anlegergerechten Beratung zu berücksichtigen.